Aufnahme

Hier finden Sie Informationen zur Aufnahme in die Wohnangebote des LBSV.

Die Aufnahme in die Wohnangebote erfolgt nach Beendigung der Schulpflicht. Aufnahmevoraussetzungen sind die Diagnose der Blindheit oder Sehbeeinträchtigung bei Vorliegen mindestens einer weiteren Behinderung und die Nutzung des Arbeitsangebotes der zugehörigen WfbM.

Entsprechende Anträge sind beim zuständigen Träger der Sozialhilfe am Wohnort und beim Leistungsträger der überörtlichen Eingliederungshilfe zustellen.