ABW (Ambulant betreutes Wohnen)
Das Angebot richtet sich an volljährige, sehbeeinträchtigte Menschen mit mindestens einer weiteren Behinderung. Die in den §§ 53,54 SGB XII Voraussetzungen müssen gegeben sein. Die Leistungsberechtigten leben alleine oder in einer selbst gewählten Lebensgemeinschaft in einer eigenen Wohnung, verfügen also über einen eigenen Mietvertrag.
Ggf. beabsichtigen sie auch innerhalb der nächsten 6 Monate das Elternhaus oder eine andere Wohnform mit umfassenden Unterstützungsangebot zu verlassen und in eine eigene Wohnung zu ziehen. Grundsätzlich werden ambulante Hilfen zur Lebensführung benötigt.