Eingangsverfahren

Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob es sich beim Werkstattbesuch um die geeignete Eingliederungsmaßnahme für den Beschäftigten handelt. Dazu wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Im Regelfall verbleibt der Beschäftigte 4 Wochen im Eingangsverfahren, eine zeitliche Ausdehnung auf bis zu 3 Monaten ist im Einzelfall möglich.