Die Werkstatt
Unsere Werkstatt ist nach § 225 SGB IX anerkannt und verfügt über 180 Werkstattplätze. Nach Beendigung der Schulpflicht bieten wir blinden- und sehbeeinträchtigen Menschen mit mindestens einer zusätzlichen Behinderung individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung. Neben der Arbeit in den Bildungs- und Produktionsbereichen haben die Beschäftigten die Möglichkeit unterschiedliche therapeutische Angebote zu nutzen. Der begleitende Dienst nimmt seine Aufgabenstellungen zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der Menschen mit Behinderungen wahr.
Auf den Folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Leistungsspektrum der Werkstatt im Einzelnen: